Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Wieske’s Crew GmbH, Süderstrasse 195, 20537 Hamburg, Geschäftsführer Thomas Wieske geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: Crew) und dem Kunden wie auch deren Rechtsnachfolger.

§ 1. Geltungsbereich
  1. Die Crew erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

§ 2. Vertrag / Vertragsleistung
  1. Die Präsentation der Dienstleistungen insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes Angebot von der Crew dar.

  2. Der Vertrag zwischen der Crew und dem Kunden über die Nutzung von Crew-Diensten kommt durch den verbindlichen Auftrag des Kunden und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch die Crew zustande, wobei die Crew die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann.

  3. Die Crew behält sich im Einzelfall das Recht vor, Kundenanträge abzulehnen. Kundenanträge können insbesondere abgelehnt werden, sofern der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.

  4. Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

  5. Die Crew kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

  6. Die Crew behält sich das Recht vor, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen wieder einzustellen. Die Crew wird den Kunden im Falle der Einstellung eines kostenlosen Dienstes hierüber innerhalb einer angemessenen Frist vor der Einstellung informieren.

  7. Gegenstand und Umfang der Leistungen von der Crew ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular oder dem Produktblatt.

§ 3. Allgemeine Leistungsinhalte
  1. Die Crew erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik.

  2. Art und Umfang der von Crew vertraglich zu erbringenden Leistungen sowie die an Crew zu zahlende Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Vereinbarungen der Vertragsparteien.

§ 4. Verfügbarkeit der Dienste / Ausfall / Wartungsarbeiten
  1. Die Crew unterhält für ihren Dienst ein ständig überwachtes Server-System. Bei ordnungsgemäß laufendem System ist eine jederzeitige Nutzung der Dienste von der Crew gewährleistet. Die Crew gewährleistet insoweit eine Verfügbarkeit ihrer Dienste von 99 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen ist die Nichterreichbarkeit der Crew-Dienste, die durch höhere Gewalt oder technisch bedingt verursacht wurde und nicht im Einflussbereich von der Crew liegt.

  2. Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich die Crew das Recht vor, ihre Leistung temporär zu beschränken. Die Crew verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Partner und die Nutzer unter Berücksichtigung der entsprechenden Interessen vorzunehmen.

  3. Die Crew behält sich vor, ihren Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. Die Crew verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden und weiterer Informationsanbieter vorzunehmen.

  4. Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von der Crew, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach beschränkt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich bei einem Systemausfall für jedes Produkt auf zwei jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelte, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für ein Jahr. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 5.000,00 € beschränkt.

§ 5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
  1. Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind der Crew unverzüglich zu melden.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Crew unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich die Inanspruchnahme der Dienste der Crew derart verändert, dass der Kunde in eine andere Tarifstufe gelangt und hierdurch veränderte Kosten entstehen.

  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

  4. Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste der Crew anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Crew schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat außer der Kunde hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

  5. Einem gewerblichen Kunden ist es untersagt, bei der Nutzung der Dienste von der Crew vorzugeben, als Privatperson zu handeln.

  6. Dem Kunden ist es untersagt, bei der Inanspruchnahme der Dienste von der Crew, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Dienste von der Crew mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Der Kunde hat auch im Übrigen die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Crew-Netz erforderlich sein sollten.

  7. Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über die Crew veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen und die auf seinen Internetseiten veröffentlichten Inhalte als eigene zu kennzeichnen.

  8. Der Kunde hat seine eigenen Internetseiten mit einen ordnungsgemäßen Impressum im Sinne des TDG oder des MDStV zu versehen, sofern er einen Teledienst oder Mediendienst betreibt.

  9. Es ist dem Kunden untersagt, solche Materialien zu veröffentlichen oder zu versenden, die gegen geltendes Recht insbesondere das Urheberrecht und das Strafrecht verstoßen oder sonst wie sittenwidrig sind. Gleichfalls ist es dem Kunden untersagt, auf rechtsverletzende oder sittenwidrige Materialien und Inhalte im Sinne des Satz 1 etwa durch einen Link zu verweisen. Insbesondere ist es verboten die folgenden Inhalte und Materialien zu verwenden, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder sonst wie zugänglich zu machen: illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, rassistisches Material und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten, pornographischer Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen oder sexueller Handlungen mit Tieren sind.

  10. Es ist dem Kunden verboten, E-Mails an Dritte zu versenden, die in einen solchen Versand nicht eingewilligt haben. Eine Ausnahme gilt für den Versand im Rahmen eines bestehenden Kundenverhältnisses, sofern die übrigen rechtlichen Anforderungen hierbei ordnungsgemäß beachtet werden. Vorgenanntes gilt auch für das Versenden von E-Mails, insbesondere Massen-EMails in Chats und Internet-Foren.

  11. Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden wie auch die Leistungsfähigkeit des Servers von der Crew beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere ist ein Missbrauch der Dienste von der Crew untersagt.

  12. Der Kunde verpflichtet sich, der Crew Störungen, Mängel und Schäden am System unverzüglich zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

  13. Der Kunde ist verpflichtet, der Crew unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald gegen ihn Ansprüche wegen der Verletzung der Rechte Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von der Crew geltend gemacht werden.

§ 6. Schadensersatz
  1. Der Kunde hat der Crew jene Kosten zu erstatten, die für die Überprüfung, Feststellung und Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

  2. Der Kunde hat der Crew die sachlichen und personellen Aufwendungen wie auch die übrigen Auslagen zu ersetzen, die Crew durch eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 5 wie auch bei sonstiger schuldhafter, vertraglicher Zuwiderhandlung oder schuldhaftem Verhalten entstehen.

  3. Der Kunde haftet ferner für alle Schäden, die der Crew durch eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 5 oder durch sonstige missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Crew-Dienste entstehen oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Obliegenheiten schuldhaft nicht ordnungsgemäß nachkommt.

§ 7. Ausfall / Wartungsarbeiten
  1. Die Crew unterhält für den Internetzugang und die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Dem Kunden wird bei ordnungsgemäß laufendem System der jederzeitige Zugang zu den für ihn bestimmten Bereichen ermöglicht.

  2. Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich die Crew das Recht vor, seine Leistung temporär zu beschränken. Die Crew verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden wie auch weiterer Informationsanbieter vorzunehmen.

  3. Voraussehbare notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten oder technische Änderungen werden dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Betriebsunterbrechung angekündigt.

8. Widerrufsrecht
  1. Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Wieske´s Crew GmbH, Humboldtstraße 51, 22083 Hamburg, oder per E-Mail an: info@crew-gmbh.de oder per Fax an: +49 (40)253007-22. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn die Crew mit der

    Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. Beantragung einer Domain, Nutzung der Dienste etc.).

  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von der Crew empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der Crew insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.

§ 9. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
  1. Die Crew stellt dem Kunden die im jeweiligen Vertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Monats. Alle vereinbarten Preise sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, monatlich im Voraus zu entrichten und werden mit Zugang der Rechnung fällig. In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet. Sonstige Entgelte, insbesondere verbrauchsabhängige, variable Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit dem Zugang der Rechnung fällig.

  2. Die Crew wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter Form und – soweit verfügbar – in elektronischer Form zukommen lassen.

  3. Die Crew ist berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden im Rahmen eines Lastschriftverfahrens einzuziehen.

  4. Im Rahmen der Teilnahme am Lastschriftverfahren, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist die Crew berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben, sofern der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.

  5. Im Rahmen des Lastschriftverfahrens hat der Kunde für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und dem Betreiber eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist. Wird eine Lastschrift von der Crew durch die Bank des Kunden zurückgewiesen (Lastschriftrückgabe) oder der Abbuchung widersprochen, ist die Crew berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Entgelte zu zahlen.

  6. Preise auf der Rechnung sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, Kundenpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist jener verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz an die Crew zu leisten, wenn er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz.

  8. Unabhängig von Absatz 8 bleibt es der Crew unbenommen, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

  9. Bei Zahlungsverzug des Kunden in Höhe von mindestens 75,00 € kann die Crew den Anschluss nach näherer Maßgabe von § 19 TKV sperren, sofern eine geleistete Sicherheit verbraucht ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatliche Grundgebühr zu zahlen, soweit eine solche vereinbart ist. Die Crew wird dem Kunden zwei Wochen vor einer Sperrung des Anschlusses eine Mahnung zuschicken, in der die Sperrung angekündigt und auf die Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutzes hingewiesen wird. Eine Sperre ohne Ankündigung und Wartefrist ist nach den in § 19 Absatz 2 TKV genannten Fällen insbesondere dann möglich, wenn das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlen wird und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. Die Crew wird die Sperre im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst beschränken und unverzüglich aufheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Die Vollsperrung eines allgemeinen Netzzugangs wird erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen. Für die Sperrung des Anschlusses und gegebenenfalls für den Wiederanschluss werden die in der Preisliste ausgewiesenen Entgelte erhoben.

  10. Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind schriftlich bei der Crew zu erheben.

  11. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, ist die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen von der Crew nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von der Crew nicht bestritten wird oder sie rechtskräftig festgestellt ist. Diesem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

  12. In Anspruch genommene Lestungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet.

§ 10. Preisänderungen
  1. Die Crew behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur vor, die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt die Crew dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Der Kunde kann binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung der Erhöhung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Kunde der Erhöhung, ist die Crew berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.

§ 11. Höhere Gewalt / Leistungsverzögerung
  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Crew die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost, Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von der Crew oder deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten – hat die Crew nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Crew, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, unter Abwägung der Interessen des Kunden und denen von der Crew über einen unzumutbaren Zeitraum an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente)

    zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Crew- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung der Dienste von der Crew aus Gründen, die der Kunde nicht selbst zu vertreten hat, insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

§ 12. Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung
  1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Crew lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Crew, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  2. Die Haftung ist gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von der Crew, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

  3. Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die Crew, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

  4. Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die Crew nicht außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von der Crew, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für die Crew fremde Informationen im Sinne von § 11 Teledienstgesetz.

  5. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

  6. Der Kunde als Unternehmer stellt der Crew für den Fall seines Verstoßes gegen eine der in § 5 Absätze 6 bis 11 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Kunden gegen geltendes Recht ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung durch den Dritten vollumfänglich von einer Inanspruchnahme durch den Dritten frei. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Verfahrens- und Schadensersatzkosten zu übernehmen, die der Crew in diesem Zusammenhang entstehen.

§ 13. Kündigung
  1. Die Laufzeit der Verträge richtet sich nach den jeweils angegebenen Zeiträumen.

  2. Die Verträge verlängern sich – vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede – stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Ein befristeter Vertrag über mindestens drei Monate ist frühestens zum Ablauf der drei Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Vierteljahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres viertel Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden. Ein befristeter Vertrag über mindestens sechs Monate ist frühestens zum Ablauf der sechs Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Halbjahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres halbes Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden. Ein befristeter Vertrag über mindestens einen Monat ist frühestens zum Ablauf der Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Monatsverträge verlängern sich stillschweigend um einen weiteren Monat, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.

  3. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder eines Jahresabonnements besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Beträge, außer der Kunde hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.

§ 14. Sperrung / Außerordentliche Kündigung
  1. Unabhängig von den Kündigungsgründen in § 13 behält sich die Crew das Recht der Sperrung und Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Die Crew behält sich insbesondere vor, den Zugang des Kunden ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Kunde gegen den Grundvertrag, diese AGB, insbesondere gegen die in § 5 genannten Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von der Crew nicht unverzüglich beseitigt.

  2. Wird ein Vertrag, dessen Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde, von der Crew aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt, ist der Kunde weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Der zu zahlende Betrag beläuft sich auf 50% der Monatsgrundgebühr, welcher dem entstanden Vertragsschaden von der Crew durch das vertragswidrige Verhalten des Kunden entspricht. Die Verpflichtung endet mit dem erreichen der Mindestvertragslaufzeit des Vertrages. Die Crew behält sich im Einzelfall vor, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen.

§ 15. Datenschutzklausel

Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von der Crew.

§ 16. Domains
  1. Bei der Registrierung von Domains wird die Crew zwischen der DENIC e.G. bzw. einer anderen Vergabestelle für Domains und dem Kunden lediglich als Vermittler tätig. Die Domains werden auf den Namen des Kunden registriert.

  2. Die Crew stellt dem Kunden die von ihm beantragten Domain-Namen gemäß den Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Domain Vergabestelle bereit. Für die Zuteilung einer Domain übernimmt die Crew keine Gewähr, da die Zuweisung von der Verfügbarkeit des Domain-Namens unter der jeweiligen Top Level Domain abhängt. Die Crew übernimmt ebenfalls keine Gewähr für die Bestandsdauer der Domain.

  3. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass für die vom Kunden gewünschte Domain keine Gewähr dafür übernommen werden kann, dass diese frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde hat vor Registrierung selbst eine eventuelle Kollision mit Markenrechten Dritter zu überprüfen (z.B. durch Abfrage der Register beim Deutschen Patent- und Markenamt und den IHK oder über einen gewerblichen Recherchedienst). Die Crew haftet daher nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.

  4. Der Kunde erklärt ausdrücklich bei der Beauftragung der Domainregistrierung durch die Crew, dass die gewünschte Domain nicht die Rechte etwaiger Dritter verletzt.

  5. Wenn ein Dritter die Löschung bzw. die Aufgabe einer Domain oder Subdomain verlangt, weil sie dessen oder anderer Rechte verletzt, ist die Crew von dem Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Die Crew ist in diesem Fall im Namen des Kunden zur Aufgabe der Domain oder Subdomain bzw. zur ganz oder teilweisen Sperrung der Abrufe der Domain oder Subdomain bis zur Klärung der Vorwürfe berechtigt, wenn der Dritte dies von der Crew verlangt und der Kunde keine Prozesskostensicherheit für mindestens zwei gerichtliche Instanzen stellt.

  6. Der Kunde stellt der Crew von Ansprüchen und Kosten Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer Domain oder Subdomain ab dem Zeitpunkt der ersten Aufforderung durch den Dritten frei. Auf die Regelung des § 12 Absatz 6 wird ausdrücklich Bezug genommen.

  7. Soweit die Domain-Vergabestellen die Kosten für die Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist die Crew zur Anpassung der dem Kunden berechneten Entgelte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der Vergabestellen berechtigt. Die Crew verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung von einer Kostenerhöhung hierüber zu informieren. Während der Laufzeit des Vertrages betreut die Crew die Domainnamen des Kunden auf der Grundlage der Vorgaben der Domain Vergabestellen. Änderungen der Vorgaben werden automatisch Gegenstand der Leistung von der Crew und gelten als mit dem Kunden vereinbart.

  8. Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain soweit erforderlich mit.

§ 17. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  2. Erfüllungsort ist der Sitz von der Crew.

  3. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von der Crew.

§ 18. Schlussbestimmungen
  1. Die Crew ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Die Crew wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil, sofern die Crew den Kunden auf die Folgen der Nichteinlegung des Widerspruchs ausdrücklich mit Ankündigung der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen hat. Im Falle des Widerspruchs ist die Crew berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

Stand 15.09.2006