Lösungen

Umsetzung DSGVO

Umsetzung der Bundesdatenschutz-Verordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) definieren Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten, über die wir Sie gern informieren möchten. Ebenso können wir Ihnen helfen, die von Ihnen in unserem Hause durchgeführte Datenverarbeitung gesetzeskonform umzusetzen.

 

Was sollten Sie über den besonderen Umgang mit personenbezogenen Daten wissen?

Schützenswerte personenbezogene Daten nach BDSG sind alle Daten, die sich einer natürlichen Person zuordnen lassen. Für diese Daten gelten besondere Regeln, wie z. B.:

    1. Es muss sichergestellt sein, dass die Daten gegen Verlust oder Zerstörung gesichert sind (Verfügbarkeitskontrolle). Die Verfügbarkeit kann z.B. auch – aber nicht ausschließlich – durch regelmäßige Backups sichergestellt werden.
    2. Es muss gewährleistet sein, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugriff auf die zu verarbeitenden Daten haben (Zugriffskontrolle/Weitergabekontrolle). Dieser Punkt kann sehr umfangreiche Maßnahmen erfordern. Ein erster Schritt ist, dass sichergestellt wird, das jegliche zur Verfügung stehenden Sicherheitsupdates aufgespielt werden, um so externen Angreifern den Zugriff auf die Daten zu erschweren.

Es gibt noch viele weitere Punkte, bei denen wir Ihnen helfen können, Ihre Daten BDSG-konform zu verarbeiten, sollten Sie dazu Fragen haben, so nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf. Unser Mitarbeiter Holger Köpke ist „DEKRA zertifiziere Fachkraft für Datenschutz“ und klärt gern offene Fragen und hilft bei Problemen. Schon die obigen Punkte zeigen, dass die Anforderungen des BDSG sehr wohl erfüllt werden können und wir wollen Ihnen dabei helfen.

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